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Allgemeine Geschäftsbedingungen TRUCKING SERVICE AUGSBURG GmbH

1. Angebot und Vertragsabschluß
Verträge können schriftlich wie mündlich zustandekommen.
Maß ist bei mündlichen Verträgen die Auftragsbestätigung der Firma Trucking Service Augsburg GmbH und die tatsächliche Annahme der Leistung durch den Besteller.

2. Leistungsumfang
Die Auftragsbestätigung der Firma Trucking Service Augsburg GmbH umfasst den Umfang der Leistung. Die Anwendungen über Bestimmungen aus Werkverträgen werden ausgeschlossen. Änderungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

3. Preis und Zahlung
Es gilt der im Vertrag abgeschlossene Preis und Zahlungsplan.

4. Rücktritt durch den Besteller
Im Falle eines nicht durch die Firma Trucking Service Augsburg GmbH zu vertretenden Rücktritt hat die Firma Trucking Service Augsburg GmbH einen angemessenen Anspruch auf Entschädigung.

 

bis 30 Tage vor Fahrantritt

10 % des vereinbarten Preises

 

ab 14 Tage bis 29 Tage vor Fahrtantritt

25 % des vereinbarten Preises

 

ab 13 Tage vor Fahrtantritt

50 % des vereinbarten Preises

5. Rücktritt durch die Firma Trucking Service Augsburg GmbH
Die Firma Trucking Service Augsburg GmbH kann vor Fahrtantritt zurücktreten, falls das eingesetzte Fahrzeug nicht mehr einsetzbar ist, z.B. durch Verunfallung und kein gleichwertiger Ersatz zu beschaffen ist.
In diesem Fall kann der Besteller seine Aufwendungenn geltend machen, die unmittelbar mit der Bestellung zusammenhängen.
Die Firma Trucking Service Augsburg GmbH ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die ausgehandelten Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten werden.
In diesem Fall sind die bis zu diesem Zeitpunkt angelaufenen Transportkosten sofort fällig und der Restbetrag aus dem Transportvertrag innerhalb von 30 Tagen.

6. Haftung
Die Firma Trucking Service Augsburg haftet im Rahmenn eines ordentlichen Kaufmanns für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags.
Für hör Gewalt sowie nicht von der Firma Trucking Service Augsburg GmbH zu vertretenden Umständen haftet die Firma Trucking Service Augsburg GmbH nicht. Die Haftung beschränkt sich auf den vertraglich festgelegten Mietzins.
Für die Ladung besteht eine Haftung gemäß CMR Konditionen mit einer Haftungsbegrenzung von € 715808,63 pro Schadensereignis. Der Besteller rechnet mit der Versicherung selber ab und trägt die Kosten für die Selbstbeteiligung in Höhe von € 255,65. Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Der Besteller haftet für Schäden an den bereitgestellten Fahrzeugen, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

7. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Hamburg. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der BR Deutschland maßgebend.
Sollten einzelne Vertragspunkte oder Bestimmungen aus den AGB unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der gesamten AGB zur Folge.
Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform.

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